ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN
VERTRAGSGEGENSTAND
Der/die Trainingsteilnehmer/in ist zum Trainingsbesuch im BJJ Team Bern Karkará in den entsprechenden Lektionen berechtigt. Der aktuelle Trainingsplan kann durch den Verein jederzeit entschädigungslos abgeändert werden. Der Verein kann die Durchführung verschiedener Trainings an erfahrene Teammitglieder delegieren. An gesetzlichen Feiertagen sowie bedarfsmässig maximal 5 Wochen während den Schulferien kann das Trainingsstudio schliessen. Übliche Ferien und gesundheitsbedingte Trainingspausen der Trainingsleitung werden vorbehalten.
VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen dem Verein BJJ Team Bern Karkará und dem/der Trainingsteilnehmer/in wird ausschliesslich durch den Trainingsvertrag begründet und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des/der Trainingsteilnehmers/in oder dessen gesetzlichen Vertreters/in. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für den Vertragsabschluss die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
BEITRAGSZAHLUNG
Die Beitragszahlung über die Website passiert automatisch mit der Belastung der Kreditkarte.
LEISTUNGSSTÖRUNGEN
Nichtinanspruchnahme der gemäss Anmeldung vereinbarten Trainingslektionen berechtigt zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. D.h., wenn Du Ferien machen willst, darfst Du, aber das verlängert nicht die Vertragslaufzeit.
Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die BJJ Team Bern Karkará nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Covid-Massnahmen etc.) unmöglich, so hat der Trainingsteilnehmer weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlungen, noch auf Schadenersatz bzw. Ersatzlektionen. Sofern kein Zahlungsverzug besteht, können bei längeren, entschuldigten Ausfallzeiten die Trainingslektionen nachgeholt werden. Nämlich bei:
Erkrankung von mindestens 2 Wochen (max. 2 Monate im Jahr)
Eintreten einer Schwangerschaft
Nur durch Arztzeugnis schriftlich entschuldigte Abwesenheiten von mindestens zwei Wochen können berücksichtigt und nachgeholt werden, solange sie innerhalb eines Monats nach Genesung geltend gemacht werden.
VERTRAGSDAUER
Die Anmeldung zum BJJ Team Bern Karkará Training verlängert sich automatisch um die vereinbarte Dauer, sofern der Vertrag nicht 60 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
WETTKAMPF
Trainierende, die an Wettkämpfen teilnehmen, tun dies im eigenen Namen und vertreten dabei das BJJ Team Bern. Sie dürfen an Wettkämpfen mit dem Gi ihrer Wahl, jedoch mit Aufnähern des BJJ Team Bern Karkará antreten. Nicht-Einhalten dieser Regel kann Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Team nach sich ziehen. Darüber hinaus steht es den ihnen frei, andere Aufnäher anzubringen.
SOCIAL MEDIA
Trainierende, die ihre Trainings, Wettkampf- und BJJ-Erfahrungen auf Social Media teilen, werden ermutigt, dies weiterhin zu tun. Es ist wichtig, dass sie sich dabei ihrer Rolle als Vertreter des Sports und der Akademie bewusst sind. D.h. dass sie gebeten sind, das Team und den Sport positiv zu fördern (nennen, markieren, teilen etc.), und davon abzusehen, Andere zu beleidigen, zu verleumden, zu missbrauchen, deren Gesundheit zu gefährden oder willentlich Posts und Aussagen zu machen, welche dem Ruf des BJJ Team Bern Karkará schädigen könnten. Nicht-Einhalten dieser Regel kann Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Team nach sich ziehen.
GESUNDHEIT
Der/Die Trainingsteilnehmende bürgt dafür, dass sein/ihr aktueller Gesundheitszustand die Teilnahme am Training zulässt und diesbezüglich kein Risiko birgt. Bei Auftreten von Beschwerden ist die Trainingsleitung unverzüglich zu avisieren.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Weder der Verein BJJ Team Bern noch dessen Mitglieder haften für Schäden, welche sich der/ die Trainingsteilnehmer/in beim Training oder in den Trainingsräumlichkeiten zuzieht, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten beim Training oder der Benützung der Räumlichkeiten entstehen. Desgleichen haftet der Verein auch nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr des/der Trainingsteilnehmers/in. Versicherung ist Sache des/der Trainingsteilnehmers/in.
HAUSORDNUNG
Die in den Räumlichkeiten aushängende Hausordnung ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer/in zu beachten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein/e Teilnehmer/in vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang können keine Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen geltend gemacht werden.
SONSTIGES
Kleidung und Schutzausrüstung sind Sache der TeilnehmerIn. Im Training ist den Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten. Die gelernten Kampftechniken dürfen nur regelkonform und nur im Training und an Wettkämpfen verwendet werden, vorbehältlich erlaubter Notwehr. Missachtung dieser Bestimmungen durch den/die Trainingsteilnehmer/in führen zu sofortigem Ausschluss von der Trainingsberechtigung ohne Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beitragszahlungen.
KÜNDIGUNG
Der Vertrag kann beidseitig unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen auf Ablauf der in der Anmeldung vereinbarten Trainingsdauer schriftlich gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss mittels eingeschriebenem Brief, spätestens 60 Tage vor dem Austrittsdatum beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Dies kann auch per Whatsapp an ein Vorstandsmitglied geschehen (nicht im Team-Chat) oder per Email an bjj.team.bern@gmail.com. Ein vorzeitiger Austritt berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Dauer (6 oder 12 Monate). Bei einem vorzeitigen Austritt werden Fr. 150.- für Umtriebe in Rechnung gestellt.
WEITERES
Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.